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Währung

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Aufgaben der Zentralbank

Die Zentralbank jedes Währungssystems hat zwei klassische Aufgaben: die Ausstattung des Währungsgebietes mit Geld und die Wahrung von Preisniveaustabilität der Währung unter Einsatz des Instrumentariums der Geldpolitik, insbesondere der Leitzinspolitik.

Kluge Leitzinspolitik für ein niedriges Inflationsniveau

Die Europäische Zentralbank (EZB) als zentrale Notenbank des Euro-Systems begeht seit Jahren den Fehler einer Überfrachtung mit weiteren, nicht in den Bereich der Geldpolitik fallenden Aufgaben. Durch die faktische Mitfinanzierung haushaltspolitisch maroder Mitgliedstaaten der Euro-Währungsunion und eine verantwortungslose Niedrigstzinspolitik ist inzwischen ein vollkommen inakzeptables, ökonomisch wie sozial schädliches Inflationsniveau entstanden. Dieses Niveau muss insbesondere mittels der Leitzinspolitik so zügig wie möglich wieder auf den Zielwert einer Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent zurückgeführt werden.

Rückbesinnung auf originäre Aufgaben der EZB

Das ZENTRUM fordert eine ausschließliche Ausrichtung der Arbeit der EZB an ihren originären Aufgaben, vorrangig an eine strikte Ausrichtung auf die Preisniveaustabilität im Euro-Raum. Nur wenn das System der EZB als Ganzes bereit und imstande ist, dies konsequent umzusetzen, kann das mittlerweile bewährte Euro-Währungssystem in der bestehenden Form fortgesetzt werden. Andernfalls sollte Deutschland, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen stabilitätsorientierten Staaten der Euro-Währungszone, ein Verlassen des Euro-Raums ernsthaft in Betracht ziehen und die Gründung eines kleineren und homogeneren Währungsraums gemeinsam mit Staaten gleicher Kultur der Geldpolitik anstreben.

Keine Vergemeinschaftung von Staatsschulden

Die Euro-Währungsunion darf nicht durch fehlgeleitete Geldpolitik der Währungshüter der EZB zu einer faktischen Union vergemeinschafteter Staatsschulden werden.

Für den Erhalt des Bargelds

Wir erteilen allen derzeitigen Bestrebungen nach einer Abschaffung des Bargelds eine klare Absage. Zu der Ausstattung eines Währungsgebietes mit Geld gehört neben allen elektronischen Zahlungsformen auch künftig zwingend die Ausstattung mit Bargeld als gleichwertiges konventionelles Zahlungsmittel.

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